Wissen
E-Rechnung 2027: was auf KMU zukommt — und was Sie wirklich tun müssen
Empfangen müssen Sie längst, Versenden wird stufenweise Pflicht. Der Zeitplan, die Formate und warum ein sauberer E-Mail-Eingang die halbe Miete ist.
Die E-Rechnungspflicht ist gerade das Buchhaltungsthema für jedes deutsche KMU, und gleichzeitig das mit den meisten Missverständnissen. Das wichtigste zuerst: Die Empfangsseite ist keine Zukunft. Sie ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Was 2027 und 2028 kommt, betrifft das Versenden.
Der Zeitplan in vier Zeilen
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ohne dass ihre Zustimmung nötig wäre. Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg.
- Bis Ende 2026 läuft die Übergangsfrist für den Versand: Papier bleibt erlaubt, ein einfaches PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
- Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen versenden.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle, unabhängig vom Umsatz.
XRechnung oder ZUGFeRD — was Ihnen ins Haus kommt
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der EU-Norm EN 16931, kein PDF mit hübschem Layout. In Deutschland begegnen Ihnen zwei Formate. XRechnung ist eine reine XML-Datei, ohne Software unlesbar. ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein normales PDF, in das die XML-Daten eingebettet sind. Sie sehen ein PDF, die Software liest das XML.
Den Punkt übersehen fast alle: Das XML ist das Original. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung zählt steuerlich der eingebettete Datensatz, nicht der sichtbare PDF-Teil. Wer nur den Ausdruck ablegt, archiviert die falsche Hälfte.
Was „empfangen können“ konkret heißt
Rechtlich ist die Hürde niedrig, ein E-Mail-Postfach genügt. Praktisch besteht die Aufgabe aus drei Teilen:
- Annehmen: eine Adresse, an die Lieferanten E-Rechnungen schicken. Besser nicht das persönliche Postfach des Inhabers, sondern ein eigener Beleg-Eingang.
- Lesbar machen: XRechnungen brauchen einen Viewer oder ein Tool, das die XML-Felder anzeigt. Sonst prüft niemand, ob die Rechnung stimmt.
- GoBD-konform archivieren: das XML unverändert und maschinell auswertbar aufbewahren, acht Jahre lang. Ein Ausdruck im Ordner erfüllt das nicht.
Ausnahmen, die bleiben
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € dürfen formlos bleiben. Der Tankbeleg wird kein XML.
- Fahrausweise sind ausgenommen.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, empfangen können aber schon.
- B2C ist nicht betroffen, die Pflicht gilt zwischen inländischen Unternehmen.
Der pragmatische Weg für KMU
Sie brauchen kein E-Rechnungs-Sonderprojekt. Sie brauchen einen Beleg-Eingang, der beide Welten verarbeitet. Denn 2027 kommen Ihre Rechnungen gemischt an: manche als ZUGFeRD, manche als XRechnung, viele noch als einfaches PDF, ein paar auf Papier. Eine dedizierte Eingangsadresse wie `k-4711@belege.firma.de`, die XML wie PDF annimmt, unverändert archiviert und lesbar aufbereitet, deckt die Empfangspflicht ab — und übergibt strukturiert an Lexoffice, sevDesk oder DATEV.
Der angenehme Nebeneffekt der ganzen Pflicht: Rechnungen kommen künftig fast vollständig elektronisch und strukturiert. Wer jetzt einen sauberen Eingang einzieht, hat 2028 weniger Arbeit als heute. Wie der mit allen Kanälen zusammenspielt, steht in Belege sammeln automatisieren.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Reicht 2026 noch ein einfaches PDF als Rechnung?
Als Versender ja, noch bis Ende 2026. Papier ist übergangsweise erlaubt, ein PDF braucht die Zustimmung des Empfängers. Als Empfänger dürfen Sie umgekehrt kein PDF mehr verlangen: Schickt ein Lieferant eine XRechnung, müssen Sie sie seit 2025 annehmen können.
Ich bin Kleinunternehmer — betrifft mich das überhaupt?
Halb. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen können müssen Sie sie trotzdem, die Empfangspflicht gilt seit 2025 für alle Unternehmer.
Was passiert, wenn ich eine E-Rechnung nicht empfangen kann?
Der Lieferant hat mit der Übergabe seine Pflicht erfüllt, auch wenn Sie die Datei nicht verarbeiten können. Das Risiko liegt bei Ihnen: fehlender Beleg, gefährdeter Vorsteuerabzug, Chaos bei der Betriebsprüfung. Ein E-Mail-Postfach plus geordnete Archivierung reicht, um das zu vermeiden.
Quellen
Belegbox testen
25 Belege pro Monat für 5 €. Multi-Source-Capture, Dublettenerkennung, deutsche KI-Zusammenfassung, EU-Hosting.
Konto anlegen